Voraussetzungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anmelde-und Teilnahmebedingungen
Das Zertifikat der victor rausch akademie – NETZWERK HYPNOSE GmbH (v.r.a.) kann nur erlangt werden von tätigen Ärzten, Zahnärzten und Dipl. Psychologen, Psychotherapeuten, Heilpraktikern entsprechend den Bedingungen des jeweils geltenden Berufsrechts und dem v.r.a. - Kodex entsprechend dem Eid des Hippokrates.

Um das Zertifikat der v.r.a. zu erlangen, müssen

1.1.1. Beginner-Kurse - BK
    die Kurse BK I – BK IV binnen eines Jahres nach Ausbildungsbeginn erfolgreich absolviert werden. Bis Ende des Kurses BK IV sind mind. drei Fallvorstellungen aus der eigenen Praxis oder aktive Demonstrationen während den Kursen AK I bis IV (Induktion, Vertiefung, Saferoom) mittels Video- oder Audioaufzeichnung nachzuweisen. Als Grundsatz gilt, dass als Fallvorstellung nur die Anwendung der Rapid Induction nach Victor Rausch D.D.S. ® anerkannt werden kann.
1.1.2. Fortgeschrittenen Kurse - FK
    Voraussetzung für die Teilnahme an den FK’s ist die erfolgreiche Absolvierung der BK.’s. Die Kurse BK I – FK IV müssen binnen zwei Jahren nach Ausbildungsbeginn erfolgreich absolviert werden. Bis Ende des Kurses FK IV sind zusätzlich zu den unter 1.1.1. geforderten Falldarstellungen mind. fünf Fallvorstellungen per Live-Demonstration während den Kursen oder als MC- bzw. Videomitschnitt aus Behandlungen in der eigenen Praxis (Induktion, Vertiefung, Saferoom und Therapie) nachzuweisen.
1.1.3. Abschlußprüfung
    Nach erfolgreicher Absolvierung der BK’s und FK’s erfolgt am zweiten Tag des FK IV die kollegiale Abschlussprüfung entsprechend den jeweils gültigen Prüfungsrichtlinien.
1.1.3.1. Wiederholungs- und Nachholungsmöglichkeit
    Der Kursant hat einmal die Möglichkeit nach Zahlung der entsprechenden Wieder- / Nachholungsgebühr einen Kurs / eine Prüfung nach Misslingen nachzuholen. Ein Rücktritt vom Ausbildungsvertrag wird behandelt wie Punkt 3.
1.1.4. Zertifizierte Interessenten anderer Hypnosegesellschaften
    belegen wie die Beginner zunächst die Kurse BK I – FK IV, die binnen zwei Jahren nach Ausbildungsbeginn erfolgreich absolviert werden müssen. Bereits bei Anmeldung ist der Nachweis der Zertifizierung der anderen Hypnosegesellschaft per Kopie der Urkunde beizubringen.
1.1.4.1. Verkürzte Ausbildung auf Antrag

 

Erlangt der Kursant nach Absolvierung der Kurse BK I – FK I den Eindruck, dass er die Rapid Induction nach Victor Rausch D.D.S. ® beherrscht, kann er unter nachstehenden Bedingungen die Verkürzung der Ausbildungszeit schriftlich beantragen. Der Antrag ist an die v.r.a. - Geschäftsstelle Lobenstein zu stellen.

  1.1.4.1.1.


Mind. fünf Fallvorstellungen per Live-Demonstration während den Kursen oder als MC- bzw. Videomitschnitt aus Behandlungen in der eigenen Praxis (Induktion, Vertiefung, Saferoom und Therapie) über die in 1.1.1. geforderten Nachweise hinaus .
  1.1.4.1.2.


Die Empfehlung zweier Kursanten und einem Ausbilder der v.r.a. oder die Empfehlung zweier Ausbilder der v.r.a. zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
  1.1.4.1.3.


Das Ausbildungsteam der v.r.a. hat den Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit binnen vier Wochen auf alle Fälle spätestens eine Woche vor dem Termin des FK V qualifiziert zu beantworten.
  1.1.4.1.4.

 

Die Prüfung findet im Rahmen des laufenden Curriculums statt. Der Kursant hat keinen Anspruch auf Einzelprüfung, es sei denn, er ist bereit, die Kosten der zusätzlichen Prüfung zu tragen.

  1.2. Anmeldungen
    sind zu richten an die Geschäftsstelle:
    Briefadresse: victor rausch akademie - NETZWERK HYPNOSE GmbH
    Gartenstrasse 11, 07356 Lobenstein
    Telefon: 036651 38 58 60
    Telefax: 036651 55 0 57
    E-Mail: info@victor-rausch-akademie.de
    Alle eingehenden Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.
1.2.1. Ausbildungsort, wenn nicht anders angegeben:
    Akademieadresse:
    „Park Villa" Hemplastrasse 6, 96138 Bad Steben Telefon 09288 9733-51 (nur während den Kurszeiten sonst bitte 036651 38 58 60)
2. Teilnehmergebühren
    Die Teilnehmergebühren sind den jeweiligen Kursangeboten zu entnehmen. Nach dem Eingang der Kursanmeldung erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung sowie eine Rechnung über die Höhe der Kursgebühr für die jeweils gebuchten Kurse. Nach Erhalt der Bestätigung über die Teilnahme am Seminar und der Rechnungsstellung hat der Teilnehmer die Teilnahmegebühr unverzüglich auf das Konto der v.r.a. zu überweisen.
3. Rücktritt
    Die Anmeldung kann bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn zurückgenommen werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Für eine Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € und darüber hinaus 80% des Teilnahmebetrages zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Stornierung, die eine Woche vor Leistungserbringung eingehen, werden die vollen Gebühren zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Von der Teilnahmegebühr werden die in dem Kursbeitrag beinhalteten Beträge für Essen und Trinken (ersparte Aufwendungen) abgezogen, wenn vom Tagungshotel keine Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt wird. Dem Teilnehmer wird jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerem Maße als die Pauschale entstanden ist. Es ist jedoch möglich, kostenlos einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
4. Absage von Seminaren durch die v.r.a.
    Die Absage von Seminaren zum Beispiel bei Ausfall eines Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl bleibt vorbehalten. Dies gilt auch für die Verlegung des Tagungsortes. Die v.r.a. ist bemüht, Absagen oder notwendige Änderungen des Ablaufs, insbesondere Dozentenwechsel, so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Muss ein Seminar abgesagt werden, werden die bezahlten Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Verhaltens vonseiten der v.r.a..
6. Begleitende Studienunterlagen
    Sämtliche Studienmaterialien der v.r.a. wurden von qualifizierten Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die v.r.a. haftet jedoch nicht für Umstände, die sich durch die Anwendung der Inhalte ergeben.
6.1 Studienunterlagen
    Zu den Seminaren werden in der Regel zu Beginn eines jeden Seminars begleitende Studienunterlagen herausgegeben, die von den Referenten für die Veranstaltungen erstellt und von der v.r.a. auf dieser Basis kopiert werden.
6.2 Videoaufzeichnungen
    Die v.r.a. behält sich vor, Kursteile oder ganze Kurse per Bild- und Tonaufzeichnungen zur Verbesserung der Arbeitsunterlagen oder zur Erstellung von Lehrfilmen aufzuzeichnen oder aufzeichnen zu lassen. Die Teilnehmer verzichten mit Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Teilnahme an den v.r.a. - Kursen auf ihre persönlichen Rechte und der Möglichkeit des späteren Widerrufs. Die Videoaufzeichnungen werden den Teilnehmern gegen Erstattung der Selbstkosten zur Verfügung gestellt.
6.3. Copyright
    Eine Vervielfältigung und / oder Weitergabe jeglicher Art - auch in Wortform - von Studienunterlagen, Videoaufzeichnungen oder persönlichen Mitteilungen ohne Einwilligung der v.r.a. ist unzulässig. Die Rapid Induction nach Victor Rausch D.D.S.® ist eine gesetzlich geschützte Marke. Alle v.r.a.- Kursinhalte, v.r.a.- Forschungsergebnisse sind geistiges Eigentum der v.r.a.. Copyright and all rights reserved by victor rausch akademie – NETZWERK HYPNOSE GmbH. Daher sind Videoaufzeichnungen und Tonmitschnitte der Kurse nicht erlaubt.
7. Haftung
    Die v.r.a. haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmer/Innen im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von Veranstaltungen entstehen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingende Haftung besteht und für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.
8. Schriftform
    Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform für ihre Gültigkeit. Dieses gilt auch für die Abweichung vom Schriftformerfordernis.
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand
    Der Sitz der Gesellschaft ist Lobenstein. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand ist Lobenstein.
10. Salvatorische Klausel
    Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
11. Inkrafttreten
    Diese AGB tritt mit dem 31.05.2005 in Kraft. Alle vorangegangenen AGBs und Preislisten verlieren automatisch ihre Gültigkeit